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Familienrecht

Das Familienrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts, das die gesamten Rechtsverhältnisse der durch Familie, Verwandtschaft, Ehe und Lebenspartnerschaften miteinander verbundenen Personen regelt.
Zum Familienrecht gehören darüber hinaus genauso die aus einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft resultierenden Rechtsverhältnisse. Das Familienrecht ist im Wesentlichen im 4. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in den §§1297-1921 geregelt. Darüber hinaus gibt es, so zum Beispiel für die Lebenspartnerschaft, außerhalb des BGB spezielle Vorschriften.

Familienrechtliche Vorschriften bestimmen das Leben eines Jeden von der Geburt bis zum Tod. Es regelt die Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern ebenso wie die Rechtsverhältnisse unter Ehegatten oder Lebenspartnern.

Sie finden daher bei uns kompetenten Rat nicht nur im Zusammenhang mit Trennung und Ehescheidung, sondern auch bei allen anderen familienrechtlichen Problemen, wie Unterhalt, sei es Ehegatten- oder Kindesunterhalt, Regelungen der elterlichen Sorge sowie Umgangsrecht. Die Erfahrung in diesen Bereichen zeigt, dass eine frühzeitige anwaltliche Beratung viel Ärger und Geld ersparen kann. Es gehört zu unseren Grundsätzen, nach Möglichkeit kostspielige und zeitraubende gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden und soweit möglich, Ihre Probleme außerhalb gerichtlicher Verfahren zu lösen.

Von nicht unerheblicher praktischer Bedeutung ist auch der Bereich des Abstammungsrechts, insbesondere der Vaterschaftsfeststellung oder der Vaterschaftsanfechtung. Auch mit Problemen in diesem Bereich können Sie sich selbstverständlich vertrauensvoll an uns wenden.

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